Gast
Mitglied seit: kein Mitglied
Beiträge: 1
Aktivität:
12.02.2010 - 12:13 Uhr
§ 7 Gewährleistung
1. Handelt der Kunde als Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist bei
gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Lieferung der Sache.
Soweit ich weiß, muss bei neuen Produkten eine 2 Jährige Gewährleistung gegeben sein. Ist das ein gebrauchtes Teil?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus. Grüße
1. Handelt der Kunde als Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist bei
gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Lieferung der Sache.
Soweit ich weiß, muss bei neuen Produkten eine 2 Jährige Gewährleistung gegeben sein. Ist das ein gebrauchtes Teil?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus. Grüße






