06.04.2011 - 10:07 Uhr
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Schüler und Studierende
Schüler und Studierende müssen die Kopie eines gültigen Schüler-/Studienausweises mit Namen, Ausstellungsdatum und Lichtbild vorlegen. Falls kein Ausweis vorgelegt werden kann, der diese Kriterien erfüllt, wird auch ein gültiger Lichtbildausweis in Kombination mit einer Bescheinigung über den Schüler- bzw. Studierendenstatus akzeptiert:
* Offizieller und aktueller Schüler- bzw. Studienausweis ohne Lichtbild mit Name und Datum
* Offizielle und aktuelle Bescheinigung der Bildungseinrichtung, die den Namen der Ausbildungsstätte und des Schülers bzw. Studierenden aufweist
* Offizielle und aktuelle Rechnung über entrichtete Schul- oder Studiengebühren, die den Namen der Ausbildungsstätte und des Schülers bzw. Studierenden aufweist
* Offizielles und aktuelles Zeugnis, das den Namen der Ausbildungsstätte und des Schülers bzw. Studierenden aufweist
* Sonstiger offizieller, datierter Nachweis über den Status als Schüler bzw. Studierender
Schüler bzw. Studierende unter 18 Jahren und ohne gültigen Lichtbildausweis können ein offizielles Schreiben ihrer Bildungseinrichtung vorlegen, das ihren Namen und ihren aktuellen Schüler- bzw. Studierendenstatus belegt
Christian
notebooksbilliger.de Team