Deutscher Online-Handels-Award
Der Deutsche Online-Handels-Award basiert auf der Studie "Erfolgsfaktoren im E-Commerce - Deutschlands Top Online-Shops Vol. 2"

In der Studie untersucht das ECC Handel in Zusammenarbeit mit Hermes, welche Erfolgsfaktoren für Kundenzufriedenheit und -bindung entscheidend sind. 10.000 Konsumenten (internetrepräsentativ) von insgesamt 100 deutschen Online-Shops wurden Ende 2012 befragt.

Als einziger Online-Shop in der Kategorie Computer & Unterhaltungselektronik erreicht notebooksbilliger.de die höchste Bewertungsstufe in der Kundenbindung.
Kurzzusammenfassung der Studie
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Thema:

1 Lizenz für Desktop und Notebook?

Dieses Thema bezog sich auf: Microsoft Office University 2010 - inkl. gratis Upgrade auf Office 365 University
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Christoph F.

Mitglied seit: 05.04.2012
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05.04.2012 - 12:58 Uhr
Hallo,

ich möchte mir gern die Microsoft Office 2010 University Suite kaufen und auf meinem Desktop-PC als auch dem Notebook installieren. Auf Nachfrage bei Microsoft habe ich erfahren, dass das mit dem 1-Lizenz-Produkt möglich ist.

Nun schreibt ihr aber in der Artikelbeschreibung "1 PC". Habt ihr eine andere Version, die tatsächlich nur auf einem Rechner installiert werden kann oder ist das als "1 Lizenz" zu verstehen, sodass ich die Suite auf beiden Rechnern installieren könnte?

Gruß
Christoph
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Gast

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24.04.2012 - 12:37 Uhr
Ich habe hierzu folgendes in Google gefunden:

F. Was ist eigentlich ein Zweitkopie-Recht?
A. Für die Microsoft-Anwendungen besteht für Sie, insofern Sie der
Hauptnutzer der Software sind, das Recht, eine zweite Kopie der
Software auf einem tragbaren PC einzusetzen. Das heißt im Detail: Sie
sind berechtigt, für jede erworbene Lizenz eine zusätzliche Kopie der
Software auf einem tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung
durch Sie als Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren. Der
Kunde darf das Zweitkopie-Recht nur dann ausüben, wenn es in den
Produktbenutzungsrechten bzw. dem Endnutzerlizenzvertrag (EULA)
enthalten ist. Die Microsoft-Volumenlizenzprogramme beinhalten das
Zweitkopie-Recht für alle Anwendungen.
Der Endnutzerlizenzvertrag (EULA) für manche
Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt
Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz: "Der primäre Benutzer des
Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist
berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch
ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." Falls Ihre EULA
diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer
Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software
anfertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen
der in der EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der
Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der "primäre
Benutzer" ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in
Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite
Kopie zu benutzen.
Achtung! Dieses Recht besteht nicht für Serverprodukte und
Betriebssysteme.


Ob das so stimmt oder passt kann ich dir nicht sagen, aber vielleicht jemand anders hier.
Nochmal der link zu dem Kopierten: http://www.office-loesung.de/ftopic372929_0_0_asc.php
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Gast

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24.04.2012 - 12:53 Uhr
Nochmal ich :)

http://winfuture.de/news,68020.html

Dieser Artikel schreibt, dass bei dieser Software ein Zweinutzungsrecht für das Notebook besteht.
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Christoph F.

Mitglied seit: 05.04.2012
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24.04.2012 - 15:23 Uhr
Vielen Dank für die Auskunft! Inzwischen habe ich das Produkt hier gekauft und feststellen können, dass es, wie von Microsoft mitgeteilt, zusätzlich auf einem Notebook installiert werden darf und kann.

Viele Grüße

Christoph

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