Sven Peter H.
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29.05.2010 - 09:58 Uhr
Also wenn man zuerst auf einem Laptop installiert und danach auf dem PC und dort erneut aktiviert somit, kann Microsoft dagegen eigentlich wenig machen. Allerdings ist dann der PC aktiviert und wenn man später eine Software von Microsoft installieren will, welche eine Aktivierungsabfrage (WGA (Windows Genuine Advantage) Gültigkeitsprüfung) auslöst, spätestens "dann" weiß das installierte Windows, das es später auf ein anderen PC umgemeldet wurde und klagt dann, man möge es bitte innerhalb von einer gewissen Zeit aktivieren. Dazu müsse man einen Produktschlüssel erwerben.
Wenn man einen PC Offline hält, kann Microsoft selbst als auch das darauf installierte Windows nicht herausfinden, das es später woanders erneut freigeschaltet wurde. Sonst müsste Windows zwingend Internet erfordern und in gewissen Zeitabständen prüfen, was es aber nicht tut, da es sonst Kritik hageln würde. Microsoft bekam ja auch schon heftige Kritik zu hören, als sie nicht lizenzierten Nutzern den PC sperren lassen wollten nach einer gewissen Zeit. So war das Anfangs ja in Vista vorgesehen gewesen, aber da Krankenhäuser dann anmahnten, das es in der Vergangenheit schon mal Freischaltungs Probleme gab und im Notfall dann die Systeme ausfallen könnten, wäre so eine Sperre nicht hinnehmbar. Von diesem Weg ist Microsoft also wieder abgerückt.
Aber nur weil man es kann, bedeutet das nicht das man es auch darf. Die EULA (End User License Agreement) ist zwar in Deutschland nur zu geringen Teilen gültig, jedoch gilt auch hier das ein Schlüssel immer nur jeweils auf einem PC aktiviert sein darf und die Software zuvor von allen anderen Geräten gelöscht sein muss. Ansonsten bricht man die Lizenzbedingungen. Welche Folgen dies hat, kann ich nicht sicher sagen (war nie in dieser Situation), aber es könnte sein das dann der Lizenzschlüssel wegen nicht legitimer Nutzung gesperrt wird. Dann lässt es sich nie wieder aktivieren mit dem gekauften Schlüssel.
Man darf seinen gekauften Windows Lizenzschlüssel unbegrenzt oft auf einen neuen Rechner umziehen lassen, muss vorher aber das Windows vom vorherigen Rechner löschen. So ist der legitime Weg. Das Betriebssystem darf immer nur auf einem einzigen Rechner zur selben Zeit installiert sein, laut der Nutzungslizenz.